Das Schiedsgutachten ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen einzelnen Parteien. Diese verpflichten sich, zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen die Tatsachenfeststellungen des beauftragten Sachverständigen und die sich daraus ableitenden Verpflichtungen für die Parteien verbindlich anzuerkennen. Dieses Verfahren dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Erfolg des Verfahrens beruht auf dem gemeinsamen Vertrauen der Parteien in die Neutralität und Gewissenhaftigkeit des Schiedsgutachters.
Die Streitbeilegung durch eine schiedsgutachterliche Tätigkeit erfolgt in der Regel schneller und stellt sich aus wirtschaftlicher Perspektive günstiger dar als ein Gerichtsverfahren.