Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich zur Erstellung von Gutachten für Gerichte und Verwaltungsbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet und stehe für höchste technische Qualifikation, eine unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Prävention von Schäden oder – im Falle von bereits eingetretenen Schäden – bei der Dokumentation, der Ursachenermittlung sowie der Ermittlung der zu erwartenden Instandsetzungskosten.

Profil

Profil
  • Dipl.-Ing. Architekt
  • 2003 – 2016:Mitglied der Architektenkammer Berlin
  • 2016 – 2018:Mitglied der Kammer der Ziviltechniker für Architekten und Ingenieure Tirol und Vorarlberg
  • 2018 – Heute:Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg Nr. 147210
  • 2019 – Heute:Von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Werdegang
  • 1988:Abitur
  • 1989 – 1992:Ausbildung zum Schreiner
  • 1992 – 2000:Studium der Architektur und Stadtplanung an der Universität Stuttgart sowie am IIT Chicago (USA)
  • 2000 – 2003:Dipl.-Ing. in Berlin, Deutschland
  • 2003 – 2016:Architekt in Berlin, Deutschland
  • 2016 – 2018:Architekt in Vorarlberg, Österreich
  • 2018 – Heute:Sachverständiger für Schäden an Gebäuden IHK Region Stuttgart

Bausachverständiger Stuttgart Andreas Will

Leistungen

Leistungen

Gerichtsgutachten
Sachverständiger Andreas Will - Gerichtsgutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich regelmäßig für Gerichte aller Instanzen in Baden-Württemberg, schwerpunktmäßig in der Region Stuttgart tätig.
Privatgutachten
Sachverständiger Andreas Will Privatgutachten
Die Erstellung eines Privatgutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dient der Dokumentation eines baulichen Zustandes, wie z.B. die Begutachtung von Schäden an Bauwerken, ebenso wie der Aufklärung von Schadensursachen, Empfehlungen zur Instandsetzung und der Berechnung der entsprechenden Instandsetzungskosten.

Mit Hilfe eines Privatgutachtens können Sie z.B. Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern begründen. Hierdurch sind nicht selten aufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeidbar.

Schiedsgutachten
Sachverständiger Andreas Will - Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen einzelnen Parteien. Diese verpflichten sich, zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen die Tatsachenfeststellungen des beauftragten Sachverständigen und die sich daraus ableitenden Verpflichtungen für die Parteien verbindlich anzuerkennen. Dieses Verfahren dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Erfolg des Verfahrens beruht auf dem gemeinsamen Vertrauen der Parteien in die Neutralität und Gewissenhaftigkeit des Schiedsgutachters.

Die Streitbeilegung durch eine schiedsgutachterliche Tätigkeit erfolgt in der Regel schneller und stellt sich aus wirtschaftlicher Perspektive günstiger dar als ein Gerichtsverfahren.

Beweissicherung
Sachverständiger Andreas Will - Beweissicherung
Die Beweissicherung dient einer nachvollziehbaren Tatsachenfeststellung über den Zustand eines Bauwerkes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Beweissicherung durch einen Sachverständigen kann dann sinnvoll oder gar notwendig sein, wenn etwa an einem benachbarten Grundstück oder Gebäude umfangreiche Baumaßnahmen geplant sind, in deren Verlauf mit Beeinträchtigungen an angrenzenden Liegenschaften gerechnet werden kann. Im Streitfall kann dann mit Hilfe der Tatsachenfeststellung durch einen Sachverständigen dokumentiert werden, ob der Bauzustand oder entstandene Schäden am Bau vor Beginn der Baumaßnahmen bereits vorhanden waren oder nicht.

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